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Falsches Eheversprechen, Schadensersatz

Man lernte sich über eine Partnerbörse im Internet kennen. Beide nicht mehr ganz jugendlich: er 92, sie immerhin auch schon 84. Der Mann erklärte, nicht verheiratet zu sein. Die Frau besuchte ihn, man verlobte sich. Danach löste die Frau ihren alten Hausstand auf und zog zu ihm. Dort drängte sie auf Heirat, was der Mann verweigerte. Schließlich erfuhr sie, dass er noch verheiratet war. Sie nahm Reißaus und zog in ihre alte Heimat zurück. Danach verklagte sie den "Ex-Verlobten" auf Schadensersatz. Sie verlangte Ersatz ihres materiellen und immateriellen Schadens.

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Anderer Ansicht war das Oberlandesgericht, dass die Entscheidung des Amtsgerichts änderte und der Frau Schadensersatzansprüche zusprach.

Verlöbnisse mit einem Noch-Verheirateten seien sittenwidrig. Die Täuschung des Mannes habe darin bestanden, seine noch bestehende Ehe verschwiegen zu haben. Dies wiederum stelle einen wichtigen Grund zum Rücktritt von einer Verlobung dar. So könne die Frau einmal ihren materiellen Schaden ersetzt verlangen. Dieser bestehe darin, dass sie einen Teil ihres alten Mobiliar in ihrer alten Wohnung habe beseitigen müssen -100 Euro, dass sie 259,18 Euro dafür aufgewandt habe, zum Mann zu fahren, dass sie die noch brauchbaren Möbel ihrer alten Wohnung zum Mann habe hin- und später wieder zurückfahren lassen -772,41 und 1.253,14 Euro.

Auch liege eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Frau vor. Diese sei nach der gescheiterten Heirat stark depressiv geworden und habe sich -in ihrem Wertesystem zutiefst verletzt- vollständig aus der Öffentlichkeit und ihrem Freundeskreis zurückgezogen. Das Gericht sprach ihr als Ersatz hierfür -sog. "immaterieller Schaden"- eine Entschädigung von 1.000 Euro zu. Es berücksichtigte dabei zugunsten des Mannes dessen eingeschränkte Leistungsfähigkeit sowie dessen Einsamkeit, die ihm zu diesem Verhalten bewegt habe.

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