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Häusliche Gewalt und gemeinsame SteuererklärungWas das miteinander zu tun hat? Vielleicht löst diese Frage der folgende Fall : Der Mann verlangt von der Ex die Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung. Der Mann bekommt dann viel mehr Geld vom Finanzamt zurück als bei sog. Einzelveranlagung. Diesem Ansinnen muss die Frau normalerweise entsprechen; denn es besteht eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme -selbst nach Trennung und Scheidung. Der Mann muss natürlich die Nachteile ausgleichen, die der Frau durch diese Zustimmung entstehen. Im entschiedenen Fall weigerte sich jedoch die Frau. Sie trug vor, vom Mann Prügel bekommen zu haben, wenn auch, wie sie hinzufügte, im Folgejahr, für das sie der gemeinsamen Steuererklärung zustimmen solle. Nicht richtig, konterte der Mann, sie habe ihn geschlagen und angegriffen, er habe sich nur gewehrt. Prügel und Steuererklärung hätten im Übrigen nichts miteinander zu tun, ganz abgesehen davon, dass Prügel im Folgejahr nicht auf das Jahr angerechnet werden dürfe, für das die gemeinsame Steuererklärung verlangt werde. Das Amtsgericht folgte der Argumentation des Mannes, das Landgericht hob jedoch das Urteil auf und wies seine Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Steuererklärung ab. Auf eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme könne sich der Mann nicht berufen, wenn er selbst eben diese Pflicht in grober Weise verletzt habe. Hierbei sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann die Frau angegriffen und erheblich verletzt hatte. Er habe ihr mit seiner rechten Faust 15 bis 16 mal auf die linke Schädelseite geschlagen, sie mit beiden Händen an den Oberarmen gepackt, durch die Räume im Erdgeschoss gezerrt, sie an den Haaren vom Wohnzimmer in den Flur gezerrt und dort mit voller Wucht auf die Treppe geworfen.
Der Umstand, dass die Prügel erst im Folgejahr erfolgt sei -so das Landgericht weiter- schütze den gewalttätigen Ehegatten nicht davor, seinen Zustimmungsanspruch zur gemeinsamen Steuererklärung zu verlieren. Man könne die Frau nicht mehr an die Treuepflichten binden, wenn der Mann eben diese in gröbster Weise verletzt habe. Hätten Sie auch so entschieden? Rechtsanwalt Dr. Kriesten, Familienrichter a.D. beantwortet gern Ihre Fragen. Als Scheidungsanwalt Stuttgart und Scheidungsanwalt Ludwigsburg ist er insbesondere auf eine schnelle online Scheidung spezialisiert. Kommt es zum Konflikt, sollte immer erst eine sanfte Scheidung versucht werden, wobei die Lösung von Konfliktpunkten u. U. auch eine notarielle Beurkundung erforderlich macht. Tel. 07141 51 048 oder 07161 78823 |