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Lügendetektor im FamilienrechtsstreitMan streitet sich ums Sorgerecht. Ein Sachverständiger wird bestellt. Dieser hat eine Idee: Um alles richtig zu machen, nimmt er einen Lügendetektor zu Hilfe (in der Fachsprache: Er führt einen Polygraphentest durch). Das mit Hilfe des Lügendetektors zustande gekommene Gutachten will der Bezirksrevisor kostenmäßig den Beteiligten aufs Auge drücken. Amtsgericht und Oberlandesgericht entschieden, dass man die Beteiligten nicht mit diesen Kosten belasten dürfe: Es liege eine unrichtige Sachbehandlung vor. Der Bundesgerichtshof habe schon in 99 entschieden, daß die "polygraphische Untersuchung mittels Kontrollfragentest", wie sie hier durchgeführt worden sei, ein völlig ungeeignetes Beweismittel sei. Das Verfahren sei konzeptionell nicht abgesichert, seine Funktionsweise nicht belegbar. Einem solchen Verfahren komme keinerlei Beweiswert zu, nicht einmal "minimale indizielle Bedeutung". Zwar sei die BGH-Entscheidung auf dem Gebiet des Strafrechts ergangen. Auf dem Gebiet des Zivilrechts und der der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit (Sorgerechtsverfahren) könne jedoch nichts anderes gelten. Die Gefahr der Fehlinterpretation der Testergebnisse bestehe gleichermaßen. Die Ergebnisse seien für das Gericht nicht überprüfbar. Hätten Sie auch so entschieden? Haben Sie Fragen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Kriesten, Scheidungsanwalt Ludwigsburg und Scheidungsanwalt Stuttgart. Als Familienrichter a.D. kann er Ihre Fragen im Familienrecht und Scheidungsrecht kompetent beantworten. Auf eine Scheidung online ist er spezialisiert. |