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Nichtigkeit der TaufeDie Mutter ist gläubige Katholikin, der Vater überzeugter Atheist. Die Eltern sind geschieden, das Recht der elterlichen Sorge über die jetzt 3-jährige Tochter steht beiden Elternteilen gemeinsam zu. Die Mutter meldete das Kind zur Taufe an. Sie gab an, von ihrem Mann getrennt zu leben; ansonsten machte sie zum Vater keine weiteren Angaben. Die Taufe wurde durchgeführt. Als der Vater davon erfuhr, war seine Empörung groß, und so verklagte er die katholische Pfarrgemeinde, in der das Kind getauft worden war, mit dem Antrag, die Taufe für nichtig zu erklären. Er habe als Mitsorgeberechtigter nicht zugestimmt, was erforderlich gewesen wäre. Das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof in 2. Instanz ließen ihn "ablaufen". Den Religionsgesellschaften sei das Recht der Selbstverwaltung verfassungsrechtlich garantiert. Nur wenn ein Verstoß gegen die Grundprinzipien der verfassungsmäßigen Ordnung verletzt seien, könne ein staatliches Gericht eingreifen. Das sei hier nicht der Fall; die Taufe beeinträchtige keine Grundrechte. Hätten Sie auch so entschieden? Rechtsanwalt Dr. Kriesten, Scheidungsanwalt Ludwigsburg und Scheidungsanwalt Stuttgart, berät sie gern in Trennungs- familien- und eherechtlichen Fragen. Rufen Sie ihn gern an. |