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Kosten Scheidung onlineOft wird gefragt, wie es sich mit den Kosten einer online Scheidung verhält. Die Antwort lautet: Sie sind jedenfalls nicht höher als die einer "Normalscheidung". Ist nur die Scheidung selbst zu regeln, weil sich die Partner über alles andere wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung geeinigt haben, fallen nur Mindestgebühren an. Man nimmt die mtl. Nettoeinkünfte beider Seiten, multipliziert mit 3 und erhält den Gegenstandswert. Man kann versuchen, hier noch Abstriche zu erreichen, etwa, weil Kinder vorhanden sind. Die Festsetzung erfolgt durch das Gericht. Aus diesem Gegenstandswert errechnen sich dann die Anwalts- und Gerichtsgebühren. Näheres zur Berechnung finden Sie, wenn Sie in diese Homepage der Startseite links oben "Scheidungskosten" anklicken. Bei einem Gegenstandswert von 6.000 Euro fallen beispielsweise an Anwaltskosten 845 Euro an + 20 Euro Kostenpauschale + MWSt an. Wenn man sich über alles einig ist, braucht man nur einen Anwalt. Die Rechnung geht nur an den Teil, der den Anwalt beauftragt. Intern kann man sich die Kosten teilen. Die Gerichtskosten, die der Antragsteller vorschießen muss, werden nachher jedenfalls hälftig ausgeglichen. Sind die Parteien mittellos, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Erhält man VKH ohne Raten, zahlt der Staat alle Kosten. Der Vorteil der online-Scheidung ist und bleibt, dass man sich um nur wenig zu kümmern und man den Anwalt nie aufzusuchen braucht. Mit dem Ausfüllen des Scheidungsformulars und dem Ausfüllen der Formulars zur Rententeilung ist alles erledigt. Nur zum Scheidungstermin selbst muss man dann noch kommen und erklären, dass man geschieden werden will. Auch bei einer online Scheidung sollte man vorher anrufen. Wir finden eine Lösung, auch wenn man sich nicht über alles einig ist. Bei allen Fragen steht RA. Dr. Kriesten, Scheidungsanwalt Ludwigsburg sowie Kreis Ludwigsburg, jederzeit telefonisch zur Verfügung. |