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Verlobung geplatzt, Auto zurück?Einen nicht gerade alltäglichen Fall hatte das Oberlandesgericht Schleswig zu entscheiden. Frau Hübsch verlobt sich am 14. 2. 08 mit Herrn Reich (den man besser als "Sehr reich" bezeichnen sollte). Man "liebt" sich, wohnt aber nicht zusammen. Frau Hübsch liebt tatsächlich den Reichtum von Herrn Reich, ihre wahre Liebe gehört aber Herrn Smart, den sie am 12. 5. 10 heiratete, ohne dass sie dies Herrn Reich mitgeteilt hätte. Herr Smart war smart, aber nicht reich. Er wollte von dem Luxus, in dem Herr Reich lebte und von dem Frau Hübsch genügend abbekam, auch was abhaben. So sagte er ihr, dass sie sich doch von Herrn Reich ein Auto geben lassen sollte, ein bescheidenes Gefährt reiche. Frau Hübsch kam dieser Bitte nach und rief im März 11 Herrn Reich an. Sie wolle ein bescheidenes Auto für nur 155.577,32 Euro erwerben, das sie als Verlobungsgeschenk betrachte. Dem stimmte Herr Reich zu. Sie erklärte Herr Reich weiter, dass dieser den Vertrag, den sie vorbereitet habe, unterschreiben und das Geld dem Verkäufer bezahlen solle. Dieser tat wie ihm befohlen. Als besonderen "Liebesbeweis" teilte sie ihm noch mit, dass sie das Fahrzeug mit seiner Lieblings-Nr. auf ihn zulassen werde. Anfang 12 erfuhr Herr Reich von der Heirat von Frau Hübsch mit Herrn Smart, von dem sich letztere, nebenbei gesagt, am 1.6.11. wieder hatte scheiden lassen. Nun platzte selbst dem freigiebigen Herrn Reich der Kragen und er wollte das Auto zurück. Geschenkt ist geschenkt, argumentierte Frau Hübsch. Sie hat mich aufs Kreuz gelegt, wetterte Herr Reich. Das Oberlandesgericht sah es nüchterner: Herrn Reich steht ein Herausgabeanspruch aus Bereicherungsrecht zu. Das Verlöbnis mit Herrn Reich sei durch die Heirat mit Herrn Smart automatisch nichtig geworden. Platzt eine Verlobung, kann man die Verlobungsgeschenke herausverlangen. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob die Verlobung nach dem Erhalt des Verlobungsgeschenkes platzt oder -wie hier- die Verlobung durch die Heirat mit Herrn Smart schon -automatisch- geplatzt war und Herr Reich das Geschenk nur noch machte, weil er sich noch als Verlobter der Frau Hübsch betrachtete. Hätten Sie auch so entschieden? Rechtsanwalt Dr. Kriesten, Scheidungsanwalt Ludwigsburg, übernimmt ihre Ehescheidung mit Folgesachen, überhaupt alle Ihre Familiensachen. Als langjähriger Familienrichter hat er die erforderliche Erfahrung. Kontakten Sie ihn unter 07141 51 048 oder per Fax 07161 78819 oder per e-mail: Dr.G.Kriesten@t-online.de |