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Familiengericht Ludwigsburg, Familien- und ScheidungssachenFrage: Bei welchem Gericht kann ich ein Scheidungsverfahren anhängig machen? Antwort: Bei dem Gericht, bei dem der Elternteil mit Kindern wohnt. Ist der Mann aus der Wohnung in Ludwigsburg aus- und nach Hamburg verzogen, wohnt die Mutter mit den Kindern noch in LB, ist das Familiengericht Ludwigsburg zuständig. Zieht die Mutter mit den Kindern nach Hamburg, muss man den Scheidungsantrag dort einreichen.
Wie aber, wenn keine Kinder vorhanden sind?
Frage: Auf welche Fläche erstreckt sich der Ludwigsburger Gerichtsbezirk?
Frage: Muss man zum Einreichen eines Scheidungsantrages einen Anwalt haben?
Wo macht man Gewaltschutzsachen, Kindschaftssachen, Unterhaltssachen anhängig? Bei Kindesunterhalts- und sonstigen Kindschaftssachen ist der Aufenthaltsort des Kindes maßgebend, verlangt die Ehefrau Unterhalt, muss sie grundsätzlich im Gerichtsbezirk des Mannes ihre Ansprüche geltend machen. Existiert ein Scheidungsverfahren, ist das Gericht zuständig, das das Scheidungsverfahren bearbeitet. Wenn Sie weitere Fragen haben oder ein sonstiges familien- scheidungsrechtliches Problem gelöst haben wollen, kontakten Sie RA. Dr. Kriesten, Familienrichter aD. Er ist auch auf Scheidungen online spezialisiert (Scheidung ohne Anwaltsbesuch). |