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Was kostet Scheidung, wenn beide einverstanden sind?Das ist die Variante, die am billigsten ist. Man braucht nur einen Anwalt, der zwar nicht beide Seiten vertreten darf, der aber für einen den Scheidungsantrag stellt. Das reicht. Intern darf der Anwalt nur mit dem abrechnen, den er vertritt; den Eheleuten steht es aber frei, sich die Kosten intern zu teilen. Das sollte man zumindest schriftlich machen. Den Streitwert kann der Anwalt nicht festsetzen, das darf nur das Gericht. Dieses rechnet nach folgendem Schema: Nettoeinkommen des Mannes z.B. 1.800 Euro; das der Frau z.B. 1500 Euro. Das ergibt ein Gesamtnetto von 3.300 Euro. Das nimmt man mal 3, so dass sich ein Streitwert von 9.900 Euro ergibt. Bei diesem Streitwert beträgt eine Gebühr 558 Euro. Das muss man mal 2,5 nehmen, dann erhält man den Betrag von 1.674 Euro. Dann kommen noch 20 Euro Unkostenpauschale dazu, auch die Mehrwertsteuer und die Gerichtskosten. Sind die Renten zu splitten, was regelmäßig der Fall ist, kommen auch hier noch Kosten hinzu. Sind Kinder vorhanden, kann sich die Berechnung verschieben, auch wenn Vermögen vorhanden ist. Verdient der antragstellende Teil wenig und vertritt der Anwalt diesen, kann man Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann kostet das Ganze vielleicht gar nichts. Die Details kann man hier nicht erörtern. Die hiesigen Hinweise können nur den Rahmen aufzeigen. Hier ist die Beratung durch den Anwalt erforderlich. Rechtsanwalt Dr. Kriesten, Familienrichter aD. gibt Ihnen Auskunft zu Ihrem speziellen Fall. Er wird auch erfragen, ob alles andere geregelt ist. Falls noch irgendein Regelungsbedarf besteht, muss man dies gleich machen, nicht erst,wenn die Scheidung "gelaufen"ist. Sie können ihn jederzeit anrufen: 07141 51 048 Anwalt in Ludwigsburg. |