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Sorgerecht und UmgangsrechtOft herrscht Streit über elterliche Sorge und das Umgangsrecht. Bei Mißbrauch wird die elterliche Sorge entzogen. Umgangsrecht hat derjenige, der die elterliche Sorge nicht hat. Besuchszeiten sollte man konkret regeln. Eine Umgangsregelung während der Ferien und Feiertage ist wichtig. Besteht Streit, wo das Kind wohnen soll, sollte man das Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln. Auch nichteheliche Väter haben ein Umgangsrecht, auch die Großmutter und der Großvater. Gemeinsame elterliche Sorge ist der Idealfall. Wenn jedoch weitreichende Entscheidungen anstehen und sich die Eltern nicht einigen können, bleibt dem Familiengericht nichts anderes übrig, als den Konflikt zu entscheiden. Auch bei dieser Konfliktlösung kann Rechtsanwalt Dr. Kriesten schlichtend tätig sein. |
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